- Konsens-minus-eins
- Konsẹns-minus-eins,von den Außenministern der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa im Juni 1991 in Berlin gebilligtes Prinzip, nach dem bei eindeutigen, groben und nicht behobenen Fällen von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geeignete Maßnahmen bis hin zu Sanktionen durch den »KSZE-Rat« beziehungsweise den »Ausschuss Hoher Beamter« ohne Zustimmung des betroffenen Staates eingeleitet werden können.
Universal-Lexikon. 2012.